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1. Teilnahmevoraussetzung: Teilnehmen kann jeder, der gesund und
den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten sportlichen
Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung
(Bekleidung, Mountainbike bzw. Rennrad) mitbringt. DieTeilnahme an
den Mountainbike-Reisen ist nur mit einemMountainbike möglich! Der
LeiterderGruppe istberechtigt,zuBeginnundnochwährendderReise
einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt,
ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. In
diesemFallbestehtkeinAnspruchaufeineErstattungdeseingezahlten
Reisepreises. Bei allenTouren besteht Helmpflicht!
2. Anmeldung und Bestätigung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder hat
auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Anmeldeformular
aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre Anmeldung bei
uns eingegangen ist, erhalten sie von uns die Anmeldebestätigung/
Rechnung und den Reisepreis-Sicherungsschein per eMail zugeschickt,
damit wird für uns der Reisevertrag verbindlich.
3. Bezahlung: Mit Eingang unserer Anmeldebestätigung bei Ihnen
wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Reise-
preises fällig. Die genaue Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der
Anmeldebestätigung/Rechnung. Bei einer Anmeldung weniger als
30 Tage vor Reisebeginn ist bei allen Reisen der komplette Reisepreis
sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei der Buchung von
Linienflügen wird der gesamte Flugpreis sofort fällig.
Die Restzahlung wird bei allen Reisen 30Tage vor Reisebeginn fällig.
Die genauen Zahlungstermine entnehmen Sie der Anmeldebestäti-
gung/Rechnung. Die Anzahlung und Restzahlung ist nur dann fällig,
wenn wir Ihnen den Reisepreis-Sicherungsschein zugeschickt haben.
Die Reiseunterlagen - wie Reisebestätigung und Flugtickets werden
erst nach Eingang des vollen Reisepreises zugeschickt. Ohne Zahlung
des vollen Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn besteht für den
Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, je-
doch eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren. Teilnehmer
aus dem Ausland: Die Bezahlung aus dem Ausland hat spesenfrei zu
erfolgen, sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten desTeilnehmers!
4. Mindestteilnehmerzahl: Die Reise kann grundsätzlich nur dann
durchgeführt werden, wenn die im Katalog angegebene Mindest-
teilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, so sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom
Vertragzurückzutreten.SieerhaltendannbereitsgeleisteteZahlungen
unverzüglich zurück, weitereAnsprüche gegen uns bestehen nicht.
5. Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-
Rücktrittskosten-Versicherung. Eine entsprechende Versicherung
können Sie online auf unserer Website
(www.bikealpin.de) abschl-
ießen. Entsprechende Infos erhalten Sie zusammen mit der
Buchungsbestätigung per Mail zugeschickt.
6. Unsere Leistungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich
aus den Informationen der Beschreibung des Programms. Die
Katalogausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar,
ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Geringfügige
Änderungen der Leistungen, z.B. der angegebenen Fahrtrouten und
Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus
witterungsbedingten und organisatorischenGründen sind möglich.
7.
Dokumente
und Gesundheitsvorschriften:
Der
Reisende
ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und kostenpflichtig.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn dieseVorschriften nach
derBuchunggeändertwerdensollten.SofernesdemReiseveranstalter
technisch möglich ist, wird er den Kunden von wichtigen Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen
Vorschriften vorAntritt der Reise informieren.
8. Leistungs- und Preisänderungen: Die angegebenen Preise ent-
sprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns
vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise
aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen bis zum 21. Tag vor dem
vereinbarten Abreisetermin zu ändern sofern der Reisetermin mehr
als 4 Monate nach dem Vertragsschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung
von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten. Flugplanänderungen, Änderungen des Transport-
mittels, müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen
Gründen infolge unvorhergesehenerUmstände oder im Interesse eines
reibungslosen Reiseablaufs erforderlich und dem Reiseteilnehmer
zumutbar ist.
9. Haftung: Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalt-
ers ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines
Leistungsträgers ebenfalls beschränkt oder ausgeschlossen ist. Wir
haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der
Reiseleiter nicht Folge geleistet werden oder die jeweilige Straßen
Verkehrsordnung nicht beachtet wird. FürSchäden, die beimTransport
von Fahrrädern und Reisegepäck entstehen, können wir nicht haften.
An Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und
ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen,
beteiligt sich der Kunde auf eigeneGefahr.
10.Gewährleistung: Sollte eine unserer Reisen trotz aller Bemühungen
docheinmaleinenMangelaufweisen,müssenSie IhreBeanstandungen
unverzüglich demReiseleiter zu Kenntnis geben. Bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Wir sind berechtigt, auch in der
Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige
Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht
vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb
von einem Monat nach Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
zu machen.
11. Reiseabbruch: Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe – aus welchen
Gründen auch immer – vorzeitig verlässt hat keinerlei Anspruch auf
Rückerstattung des von ihm einbezahlten Reisepreises.
12. Rücktritt: Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Das
sollten Sie in Ihrem Interesse unbedingt schriftlich tun, am besten per
Einschreiben. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie
bei uns eingeht.
Für alle Reisen gelten folgende Stornogebühren:
bis 30Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29Tage vor Reisebeginn 30%
ab 21Tage vor Reisebeginn 50%
ab 14Tage vor Reisebeginn 75%
ab 7Tage vor Reisebeginn 80%
bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
unbenommen.
13. Stornierung von Flügen: Wird ein Charter- oder Linienflug
vermittelt, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Flug-
gesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
DerAufwendungsanspruch kann bis zu 100% der Flugkosten betragen.
14.U
mbuchungen:VoraussetzungfüreineUmbuchungist in jedemFall,
das demWunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Generell
sind Umbuchungen bei Alpentouren und Europareisen bis 31 Tage
vor Reisebeginn, bei Fernreisen bis 46 Tage vor Reisebeginn möglich,
auf Reisen, die im selben Kalenderjahr stattfinden. Bei Alpentouren
nehmen wir Umbuchungen gegen eine Gebühr von 30 Euro vor. Bei
Flugumbuchungen werden die anfallenden Gebühren berechnet. In
der Regel werden Flugumbuchungen von den Fluggesellschaften als
Stornierung und Neuanmeldung gehandhabt.
15. Vertragsaufhebung bei außergewöhnlichen Umständen: Wird die
Durchführung der Reise infolge außergewöhnlicher Umstände, die
wir nicht zu vertreten haben – Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien,
hoheitlichen Anordnungen u.ä. – erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Reisevertrag
zurücktretenbzw.kündigen.Diesgiltauch,wennReisenwegenäußerer
Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung
einesTeilnehmers oder des Reiseleiters usw.) nicht angetreten werden
können oder abgebrochen werden müssen. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Wird der
Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung (638Abs. 3 BGB) verlangen.
16. Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht dieUnwirksamkeit des ganzenVertrages zur Folge.
17. Insolvenzschutz: Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des
Konkurses sind wir versichert bei:
R+VAllgemeineVersicherungAG,Taunusstraße 1, 65193Wiesbaden.
18. Gerichtsstand: Der Reiseteilnehmer kann die bikeAlpin GmbH nur
an dessen Sitz verklagen.
19.Veranstalter:
bikeAlpinGmbH
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Im Himmelreich
D-90584Allersberg
Tel. +49 9176 99309
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Sitz derGesellschaft:
Allersberg
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BIC-Code:
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