Allgemeine Reisebedingungen Wikinger Reisen GmbH
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Wikinger Reisen GmbH (im
Folgenden „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grund-
lage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrück-
liche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des
Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch aus-
drückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet) gilt für den Vertragsab-
schluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht
zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Online-
buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.
Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reisever-
anstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung
(Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner
Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und
telefonisch, per E-Mail, Fax, schriftlich oder als entsprechende unmittelbare Darstellung der
Buchungsbestätigung am Bildschirm erfolgen kann.
2. BEZAHLUNG
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5
genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den ver-
einbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
3.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berech-
tigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reise-
leistung diesem gegenüber geltend zu machen.
3.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestä-
tigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbe-
sondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann der Reiseveranstalter von seinen Kunden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flug-
hafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert
hat.
3.6 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter
nicht vorhersehbar waren.
3.7 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den
Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehr-
preis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unver-
züglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären.
Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und
seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen
bis 46 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.
Bahn- und Fährpauschalreisen
bis 46 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.
Pauschalreisen mit Eigenanreise
bis 46 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises,
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises.
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die
von ihm geforderte Pauschale.
4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In
diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück-
sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
5.1 Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden
sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor
Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reise-
preis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
5.2 Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine
Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsan-
gebotes des Veranstalters erworben hat.
6. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
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