be investor 3100/2 - page 24

PRIMÄRMARKT
I
n Deutschland wurde Ende Juli ein Entwurf für ein Klein-
anlegerschutzgesetz vorgelegt, das speziell auch den Be-
reich des Crowdfunding/-investing abdecken soll. In
Österreich regen ‘Die Grünen’ immer wieder dazu an, einen
Rechtsrahmen für Crowdinvesting zu schaffen und auf euro-
päischer Ebene gibt es so und so schon Pläne, eine einheitliche
Regulierung für Crowdinvesting zu schaffen. So führte die EU-
Kommission Ende letzten Jahres eine öffentliche Konsultation
durch, um zu prüfen, ob eine EU-weite Regulierung von
Crowdfunding notwendig ist. Ergebnis: Zwei Drittel der Ant-
wortenden sprechen sich dafür aus, dass die Aufklärung der
Investoren über mögliche Risiken EU-weit und einheitlich ge-
regelt werden sollte. Die EU beabsichtigt daher, ab 2015 Se-
minare mit den Regulatoren der Mitgliedsländer abzuhalten,
um eine möglichst einheitliche Regulierung zu erreichen.
Man kann es also als beinahe fix betrachten, dass sich auch
die österreichische Crowdinvesting-Szene in absehbarer Zeit
Gesetzen unterwerfen wird müssen. Zu hoffen ist, dass ein po-
tenzielles EU-Gesetz hierzulande nicht in dem selben schar-
fen Ton umgesetzt wird, wie das Alternative Investmentfund
Manager Gesetz (AIFM-G), das gleich einer ganzen VC-Sub-
branche die Geschäftsgrundlage entzogen hat.
Entwurf abgelehnt
In Deutschland gibt es zum vorgelegten
Entwurf bereits kontroverse Diskussionen. Das German
Crowdfunding Network (GCN), das auch Mitglieder aus Öster-
reich hat, hält etwa den vorliegenden Entwurf für nicht trag-
bar und erwartet sowohl von der Exekutive als auch der
Legislative Änderungen des Entwurfs, um die Crowdfunding-
Branche nicht zu gefährden. Dazu gehört besonders die Erhö-
hung der Schwelle für die Ausnahme von der
Vermögensanlagenprospektpflicht auf mindestens fünf Mil-
lionen Euro, die Abschaffung der Obergrenze von 10.000 Euro
pro Anleger bzw. deutliche Erhöhung dieser Grenze für na-
türliche Personen und Einführung von Öffnungsklauseln für
nicht-natürliche Personen und für besonders finanzstarke und
risikotragfähige Investoren, ein kompletter Verzicht auf das
Werbeverbot außerhalb von Wirtschaftsmedien, kein manu-
elles Unterzeichnen des Vermögensanlage-Informationsblatts
und kein Einsenden per Post sowie längere Übergangsfristen
nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Auch das Business An-
gels Netzwerk Deutschland (BAND) spart nicht mit Kritik: „Um
den unterschiedlichen Finanzierungszielen und den unter-
schiedlichen Unternehmens- und Investoreninteressen ge-
recht werden zu können, ist eine praxis- und bedarfsgerechte
Ausgestaltung des Crowdfunding-Privilegs erforderlich. Weder
die im Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes angelegte Be-
grenzung der Gesamthöhe des Investments auf eine Million
Euro noch die Beschränkung der Investitionsinstrumente auf
partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen wird Bedürfnis-
sen der Praxis gerecht“. Auch die Höchstsumme von 10.000
Euro entspreche „nicht den Bedürfnissen des Marktes und der
Investoren“, so das BAND. Ins selbe Horn bläst der Bundes-
verband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK),
demu.a. ebenfalls die Betragsgrenzen zu niedrig sind. Generell
kritisiert der BVK: „Der im Referentenentwurf vorgesehene
Anlegerschutz berücksichtigt die Besonderheiten des
Crowdfunding nicht ausreichend“.
Schnell einreichen
Hierzulande gibt es aktuell noch keinen
Gesetzesentwurf. Es ist also anzuraten, so bald wie möglich
Investitionsprojekte bei den heimischen Plattformen einzu-
reichen, um möglichen strengeren Regeln zuvorzukommen.
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, gibt es derzeit interes-
sante Kampagnen und neue kündigen sich schon an. Die Platt-
form conda stellt etwa für Herbst vier neue Aktionen in
Aussicht. So wird man in ein Projekt aus demMedizinbereich,
in ein Technologieprojekt sowie in zwei Projekte aus dem Be-
reich der erneuerbaren Energie, investieren können.
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Es ist absehbar, dass sich der Gesetzgeber schon bald dem
Thema Crowdinvesting annehmen wird.
Foto: BEX/Gutbrunner
Crowdfunding: Es steht
eine Regulierung an
VENTURE CAPITAL
Christine Petzwinkler
In Deutschland gibt es bereits einen konkre-
ten Gesetzesentwurf und auch die EU arbei-
tet an einem einheitlichen Rahmen. Die
Crowdinvesting-Szene kommt um eine Re-
gulierung wohl nicht herum. Tipp: So schnell
wie möglich Kampagnen starten.
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