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NATURFREUND
SERVICE & NEWS
gestartet, in der die Kärntner Landesregie-
rung und der Kärntner Landtag aufgefordert
werden, die geplante Zerstörung der Natur-
schutzgebiete zu verhindern.
RUHEGEBIET KALKKÖGEL IN TIROL
Die Kalkkögel wurden 1983 unter Schutz ge-
stellt und zum Ruhegebiet erklärt. Sie liegen
im nördlichen Teil der Stubaier Alpen und
grenzen südwestlich an das Ruhegebiet Stu-
baier Alpen. Seit 2011 gibt es seitens der Tou-
rismusverbände und der Seilbahnwirtschaft
Pläne, das Ruhegebiet Kalkkögel seilbahn-
technisch zu erschließen, um die Skigebiete
Schlick 2000 und die Axamer Lizum zu ver-
binden.
§ 11 Absatz 2 des Tiroler Naturschutz-
gesetzes zufolge sind in Ruhegebieten die
Errichtung von lärmerregenden Betrie-
ben, die Errichtung von Seilbahnen für die
BROSCHÜRE
„Alpiner Win-
tertourismus im
Klimawandel“
Die kostenlose Natur-
freunde-Broschüre
„Alpiner Wintertourismus und Klimawan-
del“ gibt einen guten Überblick über die
bereits sicht- und spürbaren Folgen des
globalen Klimawandels im alpinen Bereich
und über die derzeitigen Reaktionen des
Wintertourismus darauf. Darüber hinaus
bietet sie Tipps und Anregungen, wie
Wintersportgäste ihren Urlaub klima- und
umweltverträglich verbringen können, und
einen Ausblick darauf, was aus der Sicht
der Naturfreunde von Seiten der Touris-
musbranche und von Seiten der Politik
für die Entwicklung eines nachhaltigen
Wintertourismus zu tun wäre.
Bestellungen:
>
Service > Info- und Servicefolder
Personenbeförderung, der Neubau von Stra-
ßen mit öffentlichemVerkehr und jede erheb-
liche Lärmentwicklung verboten.
Laut § 5 der Verordnung der Tiroler Lan-
desregierung (2011), mit der das Tiroler
Seilbahn- und Skigebietsprogramm 2005
geändert wurde, ist eine Erweiterung beste-
hender Skigebiete nicht zulässig, wenn „Na-
tionalparkflächen oder Flächen in Gebieten
in Anspruch genommen werden, die durch
eine Verordnung aufgrund des Tiroler Na-
turschutzgesetzes 2005, Landesgesetzblatt Nr.
26, in der jeweils geltenden Fassung zu ge-
schützten Gebieten erklärt worden sind“. Die
Kalkkögel sind ein solches Gebiet.
Der Raumordnungsplan „Raumverträg-
liche Tourismusentwicklung“ (2010) fordert
ebenfalls einen konsequenten Schutz von
Schutzgebieten und sieht vor, auch die an-
grenzenden Randzonen von Schutzgebieten
in ihrer Eigenart zu bewahren.
Natürlich gilt auch für das Ruhegebiet
Kalkkögel Artikel 11 Absatz 1 des Natur-
schutzprotokolls der Alpenkonvention.
Auf der Naturfreunde-Bundeskonferenz
2014 wurde von den Naturfreunden Tirol
der Initiativantrag „Schutz für das Ruhe-
gebiet Kalkkögel ohne Wenn und Aber!“
eingebracht, der einstimmig angenommen
wurde. „Das Ruhegebiet Kalkkögel wur-
de als Ruhezone zwischen lifttechnischen
Die imposanten Felsberge der Kalkkögel wurden bereits 1983 unter Schutz
gestellt und zum Ruhegebiet erklärt.
Das Naturschutzgebiet Kleinfragant beheimatet einzigartige hochalpine
Lebensgemeinschaften und gehört unbedingt geschützt! In der Kleinfragant wachsen über
80 streng geschützte Pflanzen wie der stängellose Enzian.
Erschließungen geschaffen, um eine noch
wilde und ursprüngliche Bergwelt im Na-
hebereich von Innsbruck zu erhalten. Die
Kalkkögel sind eine geologische Besonder-
heit, haben aber auch eine außergewöhnliche
landschaftliche und kulturhistorische Bedeu-
tung. Jeder bauliche Eingriff bedeutet einen
Verstoß gegen nationales Recht und die völ-
kerrechtlich verankerte Alpenkonvention“, so
der Vorsitzende der Naturfreunde Tirol Dr.
Leopold Füreder.
ONLINEPETITIONEN UNTER-
SCHREIBEN!
Eine Genehmigung der beiden Bauvorhaben
hätte natürlich weitreichende negative Fol-
gen − auch für andere Schutzgebiete Öster-
reichs. Helfen Sie daher bitte mit, Österreichs
Schutzgebiete zu bewahren, und unterschrei-
ben Sie auf
die
Onlinepetitionen „Rettet die Kalkkögel!“ so-
wie „Rettet die Kleinfragant vor der Zerstö-
rung!“.
1...,13,14,15,16,17,18,19,20,21,22 24,25,26,27,28,29,30,31,32,33,...40
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